Wegen der hohen Praxisrelevanz kurz vor dem Jahreswechsel (Verjährung, Gesetzesänderung etc.) wollen wir diese Woche erneut auf die starken (noch bestehenden) Verbraucherrechte im Rahmen der Immobiliendarlehensverträge hinweisen.

Insbesondere geht es um die Rückforderung von Vorfälligkeitsentgeldern und Bearbeitungspauschalen bei der vorzeitigen Kündigung von Darlehensverträgen.

Laut derzeitiger Auskunft der Verbraucherzentralen enthalten etwa 80 Prozent aller zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossenen Baufinanzierungsverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Wenn dies auch bei Ihnen der Fall sein sollte, kann der Vertrag jederzeit ohne weiteres widerrufen werden – und Widerruf heißt „kostenlose“ Rückabwicklung des Vertrages -. Dies hat erneut das OLG Hamm im März dieses Jahres bestätigt.

Die Bundesregierung plant jedoch, das ewige Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 und 2010 auslaufen zu lassen – vermutlich schon Mitte 2016.

Es ist also unbedingte Handlung geboten!

Wir checken Ihren Vertrag und machen noch dieses Jahr die entsprechenden Rechte geltend.

http://www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-darlehen/