Auch ein Masterstudium zählt noch zur Erstausbildung während der Kindergeld grundsätzlich weiter gezahlt wird, entschied der Bundesfinanzhof im September. Das berichtet die Montags-SZ (Berrit Gräber) in einem Artikel, der sich daran anschließend insgesamt mit Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Kindergeld befasst (Quelle: lto.de).

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