Gegenwärtig darf ein Elternteil nicht allein über eine Türkei-Reise mit einem minderjährigen Kind entscheiden. Zu diesem Ergebnis kommt das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 21.7.2016 (Az. 5 UF 206/16).

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, so steht die Entscheidung, mit dem Kind Urlaub in der Türkei zu machen, wegen der gegenwärtigen dortigen Verhältnisse nicht allein dem betreuenden Elternteil zu. Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies dazu führen, dass dem die Reise beabsichtigenden Elternteil die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB versagt wird.

http://www.lto.de/…/olg-frankfurt-5uf20616-urlaub-tuerkei-…/

Haben Sie konkrete Fragen oder sind Sie selbst betroffen? Dann melden Sie sich einfach zu unseren Sprechzeiten!