Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung nicht räumen, entschied nach über dreijährigem Rechtsstreit nun das Landgericht Düsseldorf. Dem Kettenraucher war im Jahr 2012 nach mehr als 40 Jahren Mietzeit fristlos gekündigt worden, weil der Zigarettenqualm andere Hausbewohner unzumutbar belästige. Seine Klage gegen die Kündigung wurden in erster und zweiter Instanz abgewiesen, der BGH hob schließlich das Landgerichtsurteil auf und verwies es zur erneuten Beweisaufnahme zurück, weil die Vermieterin eine Gesundheitsgefährdung anderer Personen nicht hinreichend nachgewiesen habe. Nunmehr konnte das LG nach der Vernehmung von 13 Zeugen nicht feststellen, dass der Mieter alleiniger Verursacher von Rauchgeruch im Treppenhaus war, und entschied, dass ein Kündigungsgrund nicht vorliege (lto).
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