Ulf Weigelt beantwortet auf ZEIT ONLINE jeden Mittwoch in der Serie „Da staunt der Chef“ Leserfragen zum Arbeitsrecht.

Diese Woche hat er sich mit dem Thema befasst, ob der Chef bzw. Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen Unfreundlichkeit gegenüber Kunden abmahnen kann.

Wie er richtigerweise feststellt, ist dies in bestimmten und krassen Fällen durchaus möglich:

http://www.zeit.de/…/unfreundlichkeit-kunden-kuendigung-arb…

„Mitarbeiter sind aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen (Neben-) Pflicht angehalten, auch gegenüber beruflichen Kontakten wie Kollegen, Führungskräften, Dienstleistern und Kunden ein höfliches und freundliches Verhalten an den Tag zu legen. Das beinhaltet nicht nur den mündlichen Umgang, sondern auch die Korrespondenz.“

Dies schließt natürlich nicht aus, dass eine Abmahnung in einem bestimmten Fall zu unrecht ausgesprochen wurde! Dies sollte immer im konkreten Einzelfall entschieden werden.