Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist zulässig, wenn die Mieter 18 Katzen auf 100m² Wohnfläche halten. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg (lto.de), meldet spiegel.de.
Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist zulässig, wenn die Mieter 18 Katzen auf 100m² Wohnfläche halten. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg (lto.de), meldet spiegel.de.