Kündigungsgrund durch Sylvesterknaller im Dixi-Klo gegeben

Das AG Krefeld entschied im Januar 2010, dass ein Kündigungsgrund gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer einem Kollegen einen Sylvesterböller in das von diesem benutzte Dixi-Klo schmeißt und es zu einer Explosion kommt.

Durch das Deponieren des Sprengkörpers sei nach Auffassung des Gerichts ein „tätlicher Angriff gegeben bei welchem mit erheblichen Körperverletzungen zu rechnen war“. Dem Kollegen stünden hier keinerlei „Reaktions- oder Ausweichmöglichkeiten“ zur Verfügung.

Der Vortrag des gekündigten Arbeitnehmers, dass auf dem „Bau“ ein harscher und forscher Ton herrsche und derartige Scherze unter Kollegen zum Alltag gehörten, erkannte das Arbeitsgericht nicht an ( AZ 2 CA 2010/12)