Die allgemein bekannte Terrorgefahr in den Ländern des arabischen Frühlings rechtfertigt in der Regel keinen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt, entschied das AG München.

Das Amtsgericht (AG) München hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Ehepaares aus Nürnberg abgewiesen, das bei einem Münchner Reiseveranstalter eine Rundreise nach Marokko mit den Zielen Rabat, Marrakesch und Casablanca vom 15. April 2015 bis 22. April 2015 gebucht hatte und von der Buchung wegen der gesamtpolitischen Lage wieder zurücktreten wollte (Urt. v. 28.08.2015, Az. 231 C 9637/15). (lto.de)

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-muenchen-reisen-nordafrika-ruecktritt-hoehere-gewalt-terror/