Wie lto.de meldet, ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin kein hinreichender Grund dafür, der Frau zu kündigen. Im konkreten Fall hatten sich der Arbeitgeber und der Ehemann der Arbeitnehmerin über einen in anderer Sache geschlossenen Werkvertrag zerstritten (lto.de).