Vermietet der Erwerber eines Hausgrundstücks entgegen der in den Verhandlungen getätigten Aussagen nicht an Familien, sondern an Flüchtlinge, ist dies ein Grund für die Rückabwicklung des Vertrags. Dies entschied nun der BGH, wie lto.de berichtet. Die Käuferin hatte das Haus nach dem Kauf in eine Unterkunft für bis zu 30 Asylsuchende umgewandelt. Mit der im Nachbarhaus lebenden Verkäuferin war zuvor vereinbart worden, das verkaufte Elternhaus aufgeteilt in kleine Wohnungen an Familien mit Kindern zu vermieten (lto.de).