AG München zu eingetragener Lebensgemeinschaft

 

Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass zwei Pflegemütter die Vormundschaft für ein Kind gemeinsam übernehmen dürfen. Die beiden Frauen, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammenleben, hatten die Vormundschaft für ihren zehn Jahre alten Pflegesohn, der seit Jahren bei ihnen lebte, gemeinsam beantragt.

Die Bestellung nur einer Pflegemutter würde  dem Kindeswohl widersprechen, da sich beide  Mütter gleichwertig um das Kind kümmern. „Schon alleine deswegen wäre es diskriminierend, nach der ‚Würfelmethode‘ nur einen Vormund auszuwählen und hierdurch die andere Pflegemutter grundlos im Familienverband zurückzusetzen“.

 

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-muenchen-eingetragene-lebenspartner-gemeinsam-vormund-sein-regelungsluecke-diskriminierung/