Sonntags müssen Arbeitnehmer nicht mit einer Kündigung rechnen. Wirft der Arbeitgeber die Kündigung am Sonntag in den Briefkasten, gilt sie deshalb erst am Montag als zugestellt. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LarbG) Kiel gibt lawblog.de wieder (lto.de):

„Sie habe nicht damit rechnen müssen, dass sie sonntags wichtige Post erhält“, argumentierte die Klägerin vor Gericht. Die Kieler Richter stimmten ihr zu (Aktenzeichen 2 Sa 149/15): Arbeitnehmer müssen sonntags nicht in ihren Briefkasten sehen. Auch nicht, wenn ein Sonntag der letzte Tag der Probezeit ist und der Arbeitgeber an diesem Tag arbeitet (spiegel.de).