In meinem Garten darf ich machen was ich will?!

Ein Familienvater aus Dortmund liebt seine Gartensauna und ganz besonders seine anschließenden Nacktspaziergänge: „Mal läuft er alleine nackt über den Rasen, mal hat er Freunde bei sich, mal wälzt er sich unbekleidet im Schnee.“ Sein Nachbar wollte ihm das verbieten lassen…

Das AG (1.Instanz) hatte dem Saunabesitzer zunächst nicht nur auferlegt, seine freizügigen Ausflüge komplett einzustellen, sondern ein „Totalverbot“ verhängt. Danach hätten nicht einmal mehr seine Kinder nackt im Planschbecken baden dürfen. Außerdem sollte er nach Auffassung der ersten Instanz dafür sorgen, dass keine anderen Personen nackt über seinen Rasen laufen.

Die Berufungsrichter (2.Instanz) bewerteten den Fall jedoch komplett anders:

Ein Garten, der von einer zwei Meter hohen Hecke umschlossen sei, sei kein öffentlicher Raum, so die Richter. Und: „Der Anblick eines nackten Mannes nebenan ist aus unserer Sicht absolut hinnehmbar.“

Nach dieser deutlichen Ansage nahm der Nachbar die Klage zurück.

(lto.de)

http://www.lto.de/…/lg-dortmund-nackter-nachbar-muss-akzep…/