Extrem wichtiges Urteil in dieser Woche für alle die im Internet auftreten!

„Wer Facebooks Like-Button auf seiner Website integriert, verstößt gegen Datenschutzrecht. Das entschied das LG Düsseldorf – mit derzeit unabsehbaren Folgen für Webseitenbetreiber“


Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 09. März 2016 entschieden: Like-Button und Social-Plugins sind rechtswidrig. Dies trifft am Ende besonders Seitenbetreiber, welche die Plugins zumeist mit positiver Intention als Service für ihre Besucher eingebaut haben.

Grund der Klage: Bei direkter Einbindung der Gefällt-mir-Schaltfläche liest Facebook schon bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Seiten automatisch mit. Das passiert unabhängig davon, ob der Seitenbesucher Facebook-Mitglied ist oder nicht. Die Besucher der jeweiligen Firmenwebsites werden über diese Handhabe jedoch vorher weder informiert noch willigen sie zur Datenübermittlung ein. Ferner nennt die Verbraucherzentrale: Unterbleiben dort die erforderlichen Hinweise auf die bereits bei bloßem Seitenaufruf erfolgende Datenübermittlung an Facebook und fehlt es am entsprechenden Einverständnis der Nutzer, sind dies gravierende Verstöße gegen den Datenschutz: Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab am 9. März 2016 der Verbraucherzentrale NRW recht, die gegen die bloße Einbindung des Facebook-Like-Buttons beim Webauftritt fashionid.de des gleichnamigen Unternehmens als Teil der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf (AZ: 12 O 151/15) geklagt hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben von Allfacebook.de ist davon letztendlich nicht allein der klassische “Like”-Button, sondern alle social Media Plugins betroffen!

http://www.lto.de/…/lg-duesseldorf-12o15115-facebook-like-…/

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