Für diese Woche zwei wichtigte Themenkreise in einer Zusammenfassung:

– VW und Abgasskandal

Viele Rechtsschutzversicherer wollten die Kosten für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegen VW nicht übernehmen. Vor gleich mehreren Gerichten kamen sie damit nicht durch.

Wer einen VW gekauft hat und Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche im Zuge des Abgasskandals gegen Autohäuser oder der Volkswagen-AG geltend machen will, hat gute Chancen auf eine Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers – auch wenn einige von denen das bislang offenbar anders sahen. Die Klagen sind jedenfalls nicht mutwillig, entschieden mittlerweile das Landgericht (LG) Essen (Az. 18 O 68/16), das LG Passau (Az. 4 O 131/16) und das LG Baden-Baden (Az. 2 O 7/16) (lto.de)

Lassen Sie sich noch heute beraten, denn die Kosten werden offensichtlich vom Rechtsschutzversicherer gedeckt, damit ist das Kostentragungsrisiko sehr gering!

Das Urteil der Woche an alle Musikbegeisterten:

– Pelham-Streit

Kurze Tonsequenzen aus urheberrechtlich geschützten Musikstücken dürfen grundsätzlich genutzt werden, um daraus ein neues Werk zu schaffen – und zwar, ohne den ursprünglichen Urheber dafür um Erlaubnis zu fragen oder zu entlohnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im seit fast 20 Jahren schwelenden Streit zwischen der Band Kraftwerk und Hiphop-Produzenten Moses Pelham entschieden, der 1999 einen Song auf Grundlage eines Kraftwerk-Samples herausbrachte. Eine etwaige Entlohnung des Sample-Urhebers in solchen Fällen müsse der Gesetzgeber regeln. Aktuell gehe zumindest dann, wenn dadurch kein finanzieller Schaden entstünde, die Kunstfreiheit vor, befand das oberste Gericht und verwies den Fall an den Bundesgerichtshof zurück, der Kraftwerk Recht gegeben hatte (lto.de).

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Eine schöne Rest-Woche.