Auch einfache Verkehrsverstöße können zu einem Fahrverbot führen, wenn sie innerhalb kurzer Zeit vermehrt auftreten (OLG Hamm Beschl. v. 17.09.2015, Az.1 RBs 138/15).

Der 29-Jährige Betroffene hatte in weniger als drei Jahren insgesamt fünf Verkehrsverstöße einfacher Art begangen. Dreimal benutzte er verbotswidrig sein Handy am Steuer, zweimal überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um jeweils 22 km/h. Für sämtliche Verstöße musste der Mann Bußgelder entrichten. Im letzten Fall aus September 2014 belegte das Amtsgericht (AG) Hamm ihn mit einem einmonatigen Fahrverbot (lto.de).

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-1-rbs-138-15-fahrverbot-einfache-verstoesse-handynutzung/

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